Neue Meldepflichten beim RO e-Transport System in RUMÄNIEN:
Das e-Transportsystem wurde durch die Dringlichkeitsverordnung 41/2022 eingeführt und am 15. Dezember 2023 durch die DVO 115/2023 ergänzt.
Seit dem Erlass der DVO 115/2023 sind nicht nur steuer- und zollrechtlich risikoreiche Produkte, sondern sämtliche internationale Produktlieferungen in den neuen RO e-Transportsystemen zu registrieren.
Dementsprechend besteht seit dem 15. Dezember 2023 die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren (d. h. nicht nur Waren mit hohem Steuerrisiko) über RO e-Transport zu melden.
Die aktuelle Übergangsfrist gilt noch bis zum 01. Juli 2024. Ab diesem Tag fallen ansonsten Strafen bei Nichteinhaltung der Verordnung an. Die Bußgelder können sich dabei zwischen ca. 4.000 € und ca. 20.000 € zzgl. Warenwert bewegen.
Das bedeutet ab 01.Juli 2024: KEINE UIT-Nummer – KEIN Versand